Rechtliche Situation
Aufhebung der Beschränkungen Jänner 2010
(im Vertrag zwischen Belarus und Österreich)
Am 28. Jänner 2010 wurde von Präsident Alexsandr Lukaschenko der Erlass Nr. 59 unterzeichnet. Damit sind die seit dem Vertrag ( 17.7.2009 ) bestehenden Beschränkungen bezüglich Alter und Anzahl der Besuche außer Kraft!
Jetzt dürfen im Rahmen von Kindererholungsgruppen wieder alle Kinder aus Belarus nach Österreich reisen, die zwischen 7 und 18 Jahre alt sind; unabhängig von der Anzahl der bisherigen Aufenthalte in Österreich.
Rechtliche Situation Dezember 2009
für Kindererholungsgruppen aus Belarus in Österreich:
Bitte lesen Sie zuerst die Informationen zu „Dekret Nr. 555“ durch!
Nach der Katastrophe von Tschernobyl wurden (vor Inkrafttreten des Dekretes Nr. 555) aus Belarus pro Jahr mehr als 40 000 (vierzigtausend) Kinder international zur Erholung verschickt, in ca. 25 verschiedene Länder. .......
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Dekret Nr. 555, August 2009
Im Oktober 2008 erließ Präsident Alyaksandr Lukaschenko per Dekret (Nr. 555), dass Kindergruppen aus der Republik Belarus zur Erholung nur mehr in jene Länder ausreisen dürfen, mit denen ein bestimmter, bilateraler, völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet ist.
Grob gesagt muss das Einladerland die staatliche Garantie dafür übernehmen, dass alle Kinder wieder zurück kehren in die Republik Belarus. .....
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